LEADER-Projektauswahl im Umlaufverfahren

12. Mai 2020: Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Kelheim e.V. ermöglicht Projektauswahlen per Umlaufverfahren während der Corona-Krise.

Solange die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Krise besteht, ist laut Mitteilung des Staatsministeriums (StMELF) für die Projektauswahl folgendes Vorgehen möglich:

  • Das LAG-Entscheidungsgremium beschließt im Umlaufverfahren, dass wegen des Katastrophenfalls alle Sitzungen bzw. Projektbeschlüsse im Umlaufverfahren erfolgen, solange die Restriktionen aufgrund des Corona-Virus andauern.(Anmerkung: Unsere Geschäftsordnung erlaubt Beschlüsse im Umlaufverfahren grundsätzlich schon, allerdings nur, wenn ein Projekt vorher in einer Sitzung bereits vorgestellt wurde ' hier müsste geringfügig von der Geschäftsordnung abgewichen werden, vgl. Geschäftsordnung § 4 Abstimmungsverfahren).
  • Es ist also zunächst ein Grundsatzbeschluss zu diesem Verfahren notwendig. Alle weiteren Projektbeschlüsse sind dann im Umlaufverfahren einzuholen.
  • Bei der nächsten LAG-Mitgliederversammlung sollte diese Eil- oder Notentscheidung der Lokale Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.V. (und deren Geltungsdauer) erläutert und per Mitgliederbeschluss noch nachträglich legitimiert werden.

Da die Dauer der Ausnahmesituation derzeit noch unabsehbar ist und um weiterhin flexibel Projekte verfolgen zu können, erfolgte der gegenständliche Beschluss im Umlaufverfahren, um die genannten Möglichkeiten zu nutzen:

Beschlussfassung

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Landkreis Kelheim e.V. beschließt, dass wegen des Katastrophenfalls alle Sitzungen bzw. Projektbeschlüsse im Umlaufverfahren erfolgen, solange die Restriktionen aufgrund des Corona-Virus andauern. Damit wird von der Geschäftsordnung für die Lokale Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.V. insofern abgewichen, als dass Projektbeschlüsse im Umlaufverfahren normalerweise nur gestattet sind, sofern die Projekte vorab in einer Sitzung der LAG vorgestellt wurden. Als schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren erkennt die LAG die Rücksendung der ausgefüllten Abstimmungsblätter per E-Mail, per Fax oder per Post an.

Der Beschluss ergeht wie folgt:
Von 22 stimmberechtigten Personen gingen an der Geschäftsstelle 18 Rückmeldungen ein, davon 18 Ja-Stimmen.
Somit erfolgte eine einstimmige Zustimmung zur Projektauswahl im Umlaufverfahren.