Zusammenwachsen und zusammen Wachsen

Zusammenwachsen & zusammen Wachsen lautet das Motto der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für den Landkreis Kelheim. Dieses von den LAG Mitgliedern erarbeitete Dokument ist Maßgabe und Wegweiser für die Entscheidung, welche Projekte im Landkreis LEADER-förderfähig sind. Das Dokument steht Ihnen hier zum download als pdf zur Verfügung. Hinweis: Sollten Sie Interesse an den Anlagen haben, können wir Ihnen diese gerne zukommen lassen. Auf Grund des Datenumfangs sind die Anlagen nicht auf der Homepage abgespeichert. Wir bitten um Verständnis.  

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 29.12.2023

Mit Beschluss von 29.12.2023 über die Neueinteilung der Interessensgruppen der LAG Landkreis Kelheim wurde die LES entsprechend angepasst. Hier finden Sie die Änderungen in tabellarischer Darstellung. 

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 14.11.2023

Im Rahmen der Aktualisierung der LEADER-Förderrichtlinien wurde in der LAG-Sitzung vom 14.11.2023 die Förderhöchstgrenze angepasst (siehe Protokoll).

Die bisherige Formulierung der Lokalen Entwicklungsstrategie (Kap. 4.2.2 Regeln für das Projektauswahlverfahren,
S. 28) lautete:

„Für die Förderhöhe von Projekten gelten die Fördersätze der Bayerischen LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Die LAG Landkreis Kelheim sieht keine Begrenzung der Förderhöhe vor. Soweit ein LEADER-Projekt einen Zuschuss von über 200.000 € beansprucht, ist für eine Zustimmung zur Antragsstellung das Erreichen von mindestens 80 % der maximal möglichen Punktzahl notwendig. Außerdem muss bei dem Projekt ein Beitrag zu mindestens zwei Entwicklungszielen gegeben sein.“

Die mit Beschluss vom 14.11.2023 geänderte Formulierung lautet:

„Für die Förderhöhe von Projekten gelten die Fördersätze der Bayerischen LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzliche Anforderungen für Projekte, die die grundsätzliche Zuschussobergrenze gemäß der LEADER-Förderrichtlinie überschreiten, sind das Erreichen von 80 % der Maximalpunktzahl sowie der Beitrag zu mindestens zwei Entwicklungszielen.“

Die Checkliste Projektauswahlkriterien wird entsprechend angepasst. 

 

Die Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie

Innovative Projektideen, die einem Handlungsziel der Lokalen Entwickungsstrategie entsprechen können gefördert werden. Jedes Handlungsziel ist in der LES einem von vier Entwicklungszielen (EZ) zugeordnet. Die Entwicklungsziele sind gewichtet, um die Ausrichtung der Strategie zu spezifizieren. Die festgelegten Entwicklungsziele in der LES sind:

Klima- und Ressourcenschutz, Biodiversität -
Kooperativ unsere Lebensgrundlagen erhalten

Wir wollen die ökologischen, agrarischen und energetischen Stoffkreisläufe verbessern!

Tourismus und regionale (Land)Wirtschaft -
Qualität durch Zusammenarbeit

Tourismus und regionale (Land)Wirtschaft - Qualität durch Zusammenarbeit

Dorfkultur in Tradition und Moderne -
Begegnung auf dem Land

Wir wollen mit traditionellem und modernem Denken und Handeln das Dorfleben und die Dorfkultur aktivieren!

Demografie, Bildung und soziales Handeln -
Kooperation auf Augenhöhe

Wir wollen Barrieren und Blockaden abbauen, Hilfe ermöglichen und Toleranz fördern!

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Offizielle Abgabe der Lokalen Entwicklungsstrategien durch alle LAGs in Oberbayern und Landkreis Kelheim am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen im Juli 2022

Landkreis Kelheim ist LEADER-Förderregion

Der Verein „Lokale Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.V.“ wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als LEADER LAG für die Förderperiode 2014 bis 2020 (Abwicklung bis 2022) anerkannt. Grundlage für die Auswahl ist die sogenannte "Lokale Entwicklungsstrategie" (LES). Mit der Auswahl stehen dem Landkreis auch zukünftig die begehrten EU-Gelder für Projekte, die der nachhaltigen ländlichen Entwicklung dienen, zur Verfügung.

Das Gesamtpaket der eingereichten Projekte wurde beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Grundsatz befürwortet. Die einzelnen Projekte müssen nun in separaten und detaillierten Einzelprojektanträgen mit Zustimmung der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.V. über das LAG-Management eingereicht werden.

Die Lokale Entwicklungsstrategie wird kontinuierlich fortgeschrieben.

28.07.2015

Erste Aktualisierungen gemäß zweier Beschlüsse

Beschluss 1:
Für die Förderhöhe von Projekten gelten die Fördersätze der Bayerischen LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung.

Beschluss 2:
Die LAG begrenzt die Förderhöhe von Einzelprojekten auf max. 200.000 € Fördermittel pro Projekt. Ausgenommen sind
a) Kooperationsprojekte
b) Projekte, die durch die LAG auf der Grundlage eines gesonderten Beschlusses von der Begrenzung befreit werden und zugleich 80% der Maximalpunktzahl gemäß 'Checkliste Projektauswahlkriterien' erreichen.

17.03.2016

Die LAG hat in der Sitzung vom 17.03.2016 den Monitoring-Bericht zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage der bisherigen Projektbeantragungen und der Entwicklungen mit den neu eingereichten Projektanträgen entschied die LAG eine Aktualisierung der Gewichtung der Entwicklungsziele (Finanzplanung LES neu: E1 bis E4).

Die LAG stimmt der Aktualisierung der Gewichtung der Entwicklungsziele EZ wie folgt zu:
EZ 1: 10% (bisher: 10%) 
EZ 2: 30% (bisher: 40%)
EZ 3: 35% (bisher: 15%)
EZ 4: 25% (bisher: 35%)

26.10.2016

Beschlussfassung zur Budgetgestaltung der Entwicklungsziele (10%-Regelung)

Die Lokale Aktionsgruppe stimmt einer Abweichung der definierten Einzelbudgets der jeweiligen Entwicklungsziele um bis zu 10% zu, soweit die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht überschritten und die Erfüllung der Zielsetzung erreicht wird.

22.02.2017

Die LAG hat in der Sitzung vom 22.02.2017 den Monitoring-Bericht zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage der bisherigen Projektbeantragungen und der Entwicklungen mit den neu eingereichten Projektanträgen entschied die LAG eine Aktualisierung der Gewichtung der Entwicklungsziele (Finanzplanung LES neu: E1 bis E4).

Die LAG stimmt der Aktualisierung der Gewichtung der Entwicklungsziele EZ wie folgt zu:
EZ 1: 10% (bisher: 10%) 
EZ 2: 40% (bisher: 30%)
EZ 3: 20% (bisher: 35%)
EZ 4: 30% (bisher: 25%)

22.03.2018

In der Sitzung vom 22.03.2018 erfolgte die Beschlussfassung bezüglich der Verteilung der zusätzlichen 300.000 € wie folgt (einstimmig):
Die zusätzlichen Mittel werden auf die vier Entwicklungsziele gemäß dem bisherigen Verteilungsverhältnis aufgeteilt.

02.08.2018

In der Sitzung vom 02.08.2018 erfolgte die Beschlussfassung bezüglich der Verteilung der zusätzlichen 58.000 € wie folgt (einstimmig):
Die zusätzlichen Mittel werden vollständig dem Entwicklungsziel 3 zugeschlagen.

10.03.2020

Beschlüsse zur Verwendung der Restmittel und weiterer Mittel in der LAG-Sitzung vom 10.03.2020
Im Hinblick auf die aktuellen Restmittel und darüber hinausgehende zur Verfügung stehende Mittel wurden folgende Beschlüsse positiv gefasst:

Beschluss 1:

Die Mitgliederversammlung beschließt, vom Finanzplan der Lokalen Entwicklungsstrategie abzuweichen und die aktuell verfügbaren und nicht gebundenen Restmittel zielübergreifend für die Auswahl von Projekten einzusetzen.

Beschluss 2:

Die Mitgliederversammlung beschließt, vom Finanzplan der Lokalen Entwicklungsstrategie abzuweichen und bei Bedarf zusätzliche Mittel zielübergreifend für die Auswahl von Projekten einzusetzen. Dies gilt für Mittel, die der LAG zusätzlich zu ihrem Orientierungsrahmen zugewiesen werden.

Monitoring und Evaluierung

Durch das LAG-Management erfolgt eine kontinuierliche Begleitung und Beobachtung des LEADER-Prozesses. Der Fortgang der Einzelprojekte und in Summe der Prozessfortgang werden mit Hilfe einer detaillierten Projektliste erfasst und kontrolliert. Die Daten zum aktuellen Projektstand werden durch Vor-Ort-Termine, durch Gespräche mit Projektverantwortlichen (Projektträger, Architekten,...) oder durch Abklärungen mit der Bewilligungsstelle generiert. Die Liste  umfasst u.a. Projekttitel und -träger, Kosten und Förderart/-höhe, Bewilligungszeitpunkt, Umsetzungsstand, Zeitpunkt Fertigstellung, Projektziel, Messparamter/Indikatoren, Ergebnis. Die Projektliste ist nach Entwicklungszielen gruppiert, so dass eine Gewichtung der Entwicklungsziele möglich ist. Die Monitoringergebnisse werden ab dem zweiten Projektjahr mindestens einmal pro Jahr in der LAG-Sitzung vorgestellt. Durch diese Prozessübersicht kann der LAG ein komprimierter Überblick über den regionalen Entwicklungsprozess und seine Effizienz gegeben werden. Dieser Überblick wiederum ist Grundlage für Entscheidungen (LAG-Beschlüsse) bezüglich einer Nachjustierung bei der Umsetzung der Entwicklungsziele oder auch bei der Entscheidung von methodischen Anpassungsmaßnahmen (z.B. Erhöhung der Sitzungstermine, Änderungen in der Projektpräsentation, Häufigkeit von Vor-Ort-Terminen).

Die Evaluierung des LEADER-Prozesses im Landkreis Kelheim erfolgt im Abschlussdrittel der Förderperiode auf der Grundlage mehrerer Instrumente:

Regionalkonferenz mit Rückblick, Bilanz und Ausblick. Dabei Durchführung einer SWOT-Analyse in nach den Entwicklungszielen aufgeteilten Arbeitsgruppen
Fragebogenaktion gerichtet an Projektträger, LAG-Mitglieder, Bürgermeister und Politiker, Vereine und Verbände sowie wichtige Funktionsträger in der Region (z.B. Seniorenbeauftragte, Inklusionsstelle)
Expertengespräche zu Vertretern aus den Themenbereichen der vier Entwicklungsziele
Einbeziehung und Analyse der Monitoringdaten

Das Ergebnis der Evaluierung fließt in den Diskussion- und Entscheidungsprozess für die zukünftige Regionalentwicklung im Landkreis Kelheim ein, wie z.B. für eine Neubewerbung LEADER nach 2020, in der Festlegung des Jahresprogramms der ARGE Regionalentwicklung und/oder in der Bewerbung für weitere Förderprogramme für den Ländlichen Raum - Stichwort „Gemeinsamer Strategischer Rahmen“.

Sehr gute Ergebnisse hat die LAG sowohl bei der Evaluierung 2018 als auch 2021 erhalten. Die Ergebnisse können in den folgenden Dokumenten eingesehen werden:

Prozesssteuerung Kontrolle 2021

Prozesssteuerung_Kontrolle_2018

Infobrief 2018_06

Allgemeine Informationen zu LEADER

LEADER steht für liaison entre actions de dévelopement de l’ économie rural (übersetzt: Verbindungen von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).

Was ist das Besondere an diesem EU-Programm?

Es werden ausschließlich ausgewählte, innovative Projekte mit hohem Qualitätsstandard gefördert. Nachhaltigkeit in ökologischer und ökonomischer Sicht ist eine Grundvoraussetzung. Nicht die Quantität, sondern die Qualität steht im Vordergrund. Die Förderung erfolgt nicht nach dem Gieskannenprinzip, sondern nach strengen fachlichen Prüfkriterien. Die Lokale Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.V. (LAG) ist das Entscheidergremium auf Landkreisebene, sie ist „Herrin des Verfahrens“. Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Politik, Wirtschaft, sozialen und ökologischen Institutionen.

Wie wird man LEADER-Region?

Um die Gelder aus Brüssel anfordern zu können, ist die erfolgreiche Teilnahme an einen Wettbewerb der Regionen notwendig. Dafür ist die Erstellung einer so genannten Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) Voraussetzung. Den Zuschlag vom LEADER-Auswahlgremium (Vertreter aus Ministerien, Wissenschaft und Praxis) erhalten Strategien, die definierte Muss- und Qualitätskriterien erfüllen.