Umlaufbeschluss zur Schaffung einer flexiblen Regelung für Projektbeschlüsse unter Verwendung des gesamten Restbudgets (Aufhebung des Finanzplans) sowie zur Begrenzung der Fördersumme

06. Februar 2026: Um die Abschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel für den Beschluss von LEADER-Projekten zu gewährleisten, wird in Erwägung gezogen, die aktuell noch verfügbaren Fördermittel flexibel und zielübergreifend zu verteilen.
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Momentan sind die noch verfügbaren LEADER-Mittel der LAG entsprechend des Finanzplans der LES auf die vier Entwicklungsziele aufgeteilt. Beschlüsse über Zuwendungen können daher nur bis maximal in dem jeweiligen Ziel verfügbaren Budget getroffen werden (inklusive einer möglichen Über- und Unterschreitung von bis zu 20 %). Die aktuelle Mittelausstattung stellt sich wie folgt dar:

Entwicklungsziel Restbudget
1 Ressourcenschutz und Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung fördern 12.309,34 €
2 Enkeltaugliche (Land)Wirtschaft und nachhaltigen Tourismus unter-stützen 50.560,39 €
3 Dörfliche Strukturen sichern und Dorfkultur aktivieren 43.956,44 €
4 Soziales Miteinander, Bildung und gesundes Leben stärken 2.316,69 €

Grund für die Notwendigkeit der Aufhebung des Finanzplans der aktuellen Förderperiode ist, dass es aktuell vermehrt Anfragen durch Projektträger an die Geschäftsstelle gibt, die einem Restmittelbudget von insgesamt 109.142,86 € für Projektförderung gegenüberstehen. Um eine optimale Zuwendung dieser Mittel für die Projekte zu gewährleisten, wäre es zielführend, die aktuell noch geltende Aufteilung des Gesamtbudgets auf die einzelnen Entwicklungsziele aufzuheben und die Restmittel zielübergreifend einzusetzen. Eine zielübergreifende Verwendung der Mittel gibt der LAG die Möglichkeit, Zuwendungen im Rahmen des verfügbaren Gesamtbudgets flexibel zu beschließen.

Zudem könnte die maximale Zuwendungssumme für die restliche Förderperiode auf 60.000 € herabgesetzt werden. So kann verhindert werden, dass nur ein oder wenige Projekte mit dem höchsten Ranking (erreichte Punktzahl Projektauswahlkriterien) eine Förderung erhalten. Durch die Deckelung kann eine Förderung mehrerer, insbesondere kleinerer Projekte ermöglicht werden.

Für diese Anpassungen ist ein Beschluss des Entscheidungsgremiums notwendig. Da mehrere Projekte bereits in der nächsten LAG-Sitzung zur Beschlussfassung anstehen, muss bereits vor der Sitzung der Beschluss getroffen worden sein. In der aktuellen Geschäftsordnung der LAG (siehe Anhang) ist in § 4 Satz 3 die schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren in Ausnahmefällen geregelt. Um den Zeitaufwand der LAG-Mitglieder nicht überzustrapazieren, ist es aus Sicht des Vorstandes unverhältnismäßig, dass wegen der alleinigen Beschlussfassung zur Aufhebung des Finanzplans für die flexible Verwendung des Restbudgets sowie zur Begrenzung der Fördersumme eine Sitzung einberufen wird.

 Die am 29.2.2024 sowie am 02.12.2025 gefassten Beschlüsse über die mögliche Abweichung der definierten Einzelbudgets der jeweiligen Entwicklungsziele um bis zu 20% bzw. die Umverteilung der Mittel werden für den aktuellen Restbetrag (109.142,86 €) aufgehoben. Die LES wird entsprechend geändert.