Umlaufbeschluss zur Umverteilung des LEADER-Budgets
In der aktuellen Geschäftsordnung der LAG (siehe Anhang) ist in § 4 Satz 3 die schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren in Ausnahmefällen geregelt.
Um die Abschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel für den Beschluss von LEADER-Projekten zu gewährleisten, müssen die aktuell noch verfügbaren Fördermittel zwischen den Entwicklungszielen neu verteilt werden. Grund für die Notwendigkeit der Umverteilung ist, dass vermehrt Projektanfragen im Bereich von Baumaßnahmen (Dorfgemeinschaftshäuser, Funktionsgebäude für Vereine etc.) an die Geschäftsstelle gestellt werden. Für die Umverteilung der Mittel ist ein Beschluss des Entscheidungsgremiums notwendig. Da einige der genannten Projekte bereits in der nächsten LAG-Sitzung (voraussichtlich am 2. Dezember) zur Beschlussfassung anstehen, muss bereits vor der Sitzung der Beschluss getroffen worden sein. Um den Zeitaufwand der LAG-Mitglieder nicht überzustrapazieren, ist es aus Sicht des Vorstandes unverhältnismäßig, dass wegen der alleinigen Beschlussfassung zur Mittelumschichtung eine Sitzung einberufen wird.
Begründung für die geplante Umverteilung:
Das Entwicklungsziel 1 (Ressourcenschutz und Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung fördern) wird wie gehabt durch andere Fördermittel sehr gut bedient (z.B. Schwammregion Landkreis Kelheim, Ökomodellregion, Bayerischer Naturschutzfond, RAZWas). Im Entwicklungsziel 2 (Enkeltaugliche (Land)Wirtschaft und nachhaltigen Tourismus unterstützen) konnten bereits mehrere Projekte beschlossen und die meisten Handlungsziele und Indikatoren abgedeckt werden. Im EZ 3 in Verbindung mit EZ 4 kommen derzeit die meisten Anfragen und Projektideen (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser, Freizeiteinrichtungen, Funktionsgebäude für Vereine und kirchliche Einrichtungen etc.).
Vorschlag einer Umverteilung des Budgets der einzelnen Entwicklungsziele innerhalb des vorgegebenen Gesamtbudgets: