Nahaufnahme eines Libellen-SchmetterlingshaftsLandschaft mit Fluss, Wiesen und Bäumen unter bewölktem HimmelEine große Herde SchafeLandschaft mit Fluss, Wiesen und Bäumen unter bewölktem HimmelLandschaft mit Wiese, Bäumen am rechten Bildrand und Sonne über dem HorizontZwei Schmetterlinge sitzen auf einer kleinen roten BlüteNahaufnahme einer pinken Blüte mit fünf Blütenblättern und Wassertropfen auf den BlütenblätternZwei Ziegen auf einer Wiese, eine steht und frisst, die andere liegt entspannt im GrasNahaufnahme von mehreren kugelförmigen Blüten mit kleinen Blütenblättern auf grünen StängelnWeite Wiese mit lila blühenden Pflanzen unter blauem HimmelBlumenwiese mit gelben Blüten vor Bäumen und blauem HimmelLandschaft mit bewaldeten Hügeln und Felsformationen
 

Zusammenwachsen & zusammen Wachsen lautet das Motto der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für den Landkreis Kelheim. 

Dieses von den LAG Mitgliedern erarbeitete Dokument ist Maßgabe und Wegweiser für die Entscheidung, welche Projekte im Landkreis LEADER-förderfähig sind. Das Dokument steht Ihnen hier zum download als pdf zur Verfügung. Hinweis: Sollten Sie Interesse an den Anlagen haben, können wir Ihnen diese gerne zukommen lassen. Auf Grund des Datenumfangs sind die Anlagen nicht auf der Homepage abgespeichert. Wir bitten um Verständnis.  
 

Hier können Sie sich die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 ansehen Pfeil 2 LES 2023-2027

Fortschreibungen der Lokalen Entwicklungsstrategie

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 20.02.2026

Mit Beschluss vom 20.02.2026 wird das Restbudget der LAG zielübergreifend verwendet (Aufhebung des Finanzplans). Die maximale Zuwendung wird auf maximal 60.000 € gedeckelt. 

 

Protokoll Umlaufverfahren 20.02.2026

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 17.10.2025

Mit Beschluss vom 17.10.2025 wird das Budget der einzelnen Entwicklungsziele wie folgt umverteilt (siehe auch Protokoll LAG-Sitzung 28.10.2025):

 

 les-aenderung-vom-171025-budgets-ez 

 

Protokoll Umlaufverfahren 17.10.2025

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 02.12.2024

Mit Beschluss vom 02.12.2024 wird das Budget der einzelnen Entwicklungsziele wie folgt umverteilt (siehe auch Protokoll LAG-Sitzung 02.12.2024):

 

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie

 

Der bereits am 29.2.2024 gefasste Beschluss über die mögliche Abweichung der definierten Einzelbudgets der jeweiligen Entwicklungsziele um bis zu 20% bleibt davon unberührt.

 

Protokoll LAG-Sitzung 02.12.24

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 29.02.2024

Mit Beschluss vom 29.02.2024 können von den definierten Einzelbudgets der jeweiligen Entwicklungsziele um bis zu 20% abgewichen werden, soweit die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht überschritten wird.  

 

Sollte sich im Verlauf des Fördergeschehens eine noch stärkere Abweichung als notwendig bzw. sinnvoll herausstellen, kann ein entsprechender Ergänzungsbeschluss im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.

 

Protokoll LAG-Sitzung 29.7.24

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 29.12.2023

Mit Beschluss von 29.12.2023 über die Neueinteilung der Interessensgruppen der LAG Landkreis Kelheim wurde die LES entsprechend angepasst. Hier finden Sie die Änderungen in tabellarischer Darstellung.

 

Protokoll Umlaufverfahren 29.12.2023

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 14.11.2023

Im Rahmen der Aktualisierung der LEADER-Förderrichtlinien wurde in der LAG-Sitzung vom 14.11.2023 die Förderhöchstgrenze angepasst (siehe Protokoll).

 

Die bisherige Formulierung der Lokalen Entwicklungsstrategie (Kap. 4.2.2 Regeln für das Projektauswahlverfahren,S. 28) lautete:

 

„Für die Förderhöhe von Projekten gelten die Fördersätze der Bayerischen LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Die LAG Landkreis Kelheim sieht keine Begrenzung der Förderhöhe vor. Soweit ein LEADER-Projekt einen Zuschuss von über 200.000 € beansprucht, ist für eine Zustimmung zur Antragsstellung das Erreichen von mindestens 80 % der maximal möglichen Punktzahl notwendig. Außerdem muss bei dem Projekt ein Beitrag zu mindestens zwei Entwicklungszielen gegeben sein.“

 

Die mit Beschluss vom 14.11.2023 geänderte Formulierung lautet:

 

„Für die Förderhöhe von Projekten gelten die Fördersätze der Bayerischen LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzliche Anforderungen für Projekte, die die grundsätzliche Zuschussobergrenze gemäß der LEADER-Förderrichtlinie überschreiten, sind das Erreichen von 80 % der Maximalpunktzahl sowie der Beitrag zu mindestens zwei Entwicklungszielen.“

 

Die Checkliste Projektauswahlkriterien wird entsprechend angepasst.

 

Protokoll LAG-Sitzung 14.11.2023

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 10.03.2020

Beschlüsse zur Verwendung der Restmittel und weiterer Mittel in der LAG-Sitzung vom 10.03.2020
Im Hinblick auf die aktuellen Restmittel und darüber hinausgehende zur Verfügung stehende Mittel wurden folgende Beschlüsse positiv gefasst:

 

Beschluss 1:

Die Mitgliederversammlung beschließt, vom Finanzplan der Lokalen Entwicklungsstrategie abzuweichen und die aktuell verfügbaren und nicht gebundenen Restmittel zielübergreifend für die Auswahl von Projekten einzusetzen.

 

Beschluss 2:

Die Mitgliederversammlung beschließt, vom Finanzplan der Lokalen Entwicklungsstrategie abzuweichen und bei Bedarf zusätzliche Mittel zielübergreifend für die Auswahl von Projekten einzusetzen. Dies gilt für Mittel, die der LAG zusätzlich zu ihrem Orientierungsrahmen zugewiesen werden.


Sitzungauszüge

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 02.08.2018

In der Sitzung vom 02.08.2018 erfolgte die Beschlussfassung bezüglich der Verteilung der zusätzlichen 58.000 € wie folgt (einstimmig): 
Die zusätzlichen Mittel werden vollständig dem Entwicklungsziel 3 zugeschlagen.

 

Sitzungauszüge

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 22.03.2018

In der Sitzung vom 22.03.2018 erfolgte die Beschlussfassung bezüglich der Verteilung der zusätzlichen 300.000 € wie folgt (einstimmig): 
Die zusätzlichen Mittel werden auf die vier Entwicklungsziele gemäß dem bisherigen Verteilungsverhältnis aufgeteilt.

 

Sitzungauszüge

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 22.02.2017

Die LAG hat in der Sitzung vom 22.02.2017 den Monitoring-Bericht zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage der bisherigen Projektbeantragungen und der Entwicklungen mit den neu eingereichten Projektanträgen entschied die LAG eine Aktualisierung der Gewichtung der Entwicklungsziele (Finanzplanung LES neu: E1 bis E4).

 

Die LAG stimmt der Aktualisierung der Gewichtung der Entwicklungsziele EZ wie folgt zu:
EZ 1: 10% (bisher: 10%)  
EZ 2: 40% (bisher: 30%)
EZ 3: 20% (bisher: 35%) 
EZ 4: 30% (bisher: 25%)

 

Sitzungauszüge

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 26.10.2016

Beschlussfassung zur Budgetgestaltung der Entwicklungsziele (10%-Regelung)

 

Die Lokale Aktionsgruppe stimmt einer Abweichung der definierten Einzelbudgets der jeweiligen Entwicklungsziele um bis zu 10% zu, soweit die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht überschritten und die Erfüllung der Zielsetzung erreicht wird.

 

Sitzungauszüge

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 17.03.2016

Die LAG hat in der Sitzung vom 17.03.2016 den Monitoring-Bericht zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage der bisherigen Projektbeantragungen und der Entwicklungen mit den neu eingereichten Projektanträgen entschied die LAG eine Aktualisierung der Gewichtung der Entwicklungsziele (Finanzplanung LES neu: E1 bis E4).

 

Die LAG stimmt der Aktualisierung der Gewichtung der Entwicklungsziele EZ wie folgt zu:
EZ 1: 10% (bisher: 10%)  
EZ 2: 30% (bisher: 40%)
EZ 3: 35% (bisher: 15%) 
EZ 4: 25% (bisher: 35%)

 

Sitzungauszüge

Änderung der Lokalen Entwicklungsstrategie vom 28.07.2015

Erste Aktualisierungen gemäß zweier Beschlüsse

 

Beschluss 1: 
Für die Förderhöhe von Projekten gelten die Fördersätze der Bayerischen LEADER-Förderrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung.

 

Beschluss 2:
Die LAG begrenzt die Förderhöhe von Einzelprojekten auf max. 200.000 € Fördermittel pro Projekt. Ausgenommen sind
a) Kooperationsprojekte
b) Projekte, die durch die LAG auf der Grundlage eines gesonderten Beschlusses von der Begrenzung befreit werden und zugleich 80% der Maximalpunktzahl gemäß 'Checkliste Projektauswahlkriterien' erreichen.

 

Sitzungauszüge


Die Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie

Innovative Projektideen, die einem Handlungsziel der Lokalen Entwickungsstrategie entsprechen können gefördert werden. Jedes Handlungsziel ist in der LES einem von vier Entwicklungszielen (EZ) zugeordnet. Die Entwicklungsziele sind gewichtet, um die Ausrichtung der Strategie zu spezifizieren. Die festgelegten Entwicklungsziele in der LES sind:

Klima- und Ressourcenschutz, Biodiversität - Kooperativ unsere Lebensgrundlagen erhalten

 

Wir wollen die ökologischen, agrarischen und energetischen Stoffkreisläufe verbessern!

Tourismus und regionale (Land)Wirtschaft - Qualität durch Zusammenarbeit

 

Tourismus und regionale (Land)Wirtschaft - Qualität durch Zusammenarbeit
 

Dorfkultur in Tradition und Moderne - Begegnung auf dem Land

 

Wir wollen mit traditionellem und modernem Denken und Handeln das Dorfleben und die Dorfkultur aktivieren!

Demografie, Bildung und soziales Handeln - Kooperation auf Augenhöhe

 

Wir wollen Barrieren und Blockaden abbauen, Hilfe ermöglichen und Toleranz fördern!


Landkreis Kelheim ist LEADER-Förderregion

Der Verein „Lokale Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.V.“ wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus als LEADER LAG für die Förderperiode 2023-2027 anerkannt. Grundlage für die Auswahl ist die sogenannte "Lokale Entwicklungsstrategie" (LES). Mit der Auswahl stehen dem Landkreis auch zukünftig die begehrten EU-Gelder für Projekte, die der nachhaltigen ländlichen Entwicklung dienen, zur Verfügung.

 

Das Gesamtpaket der eingereichten Projekte wurde beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Grundsatz befürwortet. Die einzelnen Projekte müssen nun in separaten und detaillierten Einzelprojektanträgen mit Zustimmung der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.V. über das LAG-Management eingereicht werden.